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NORMBEGRIFFE

1. Radstand (mm) (vermeide Achsstand).
Abstand zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder; bei drei- und mehrachsigen Fahrzeugen sind die einzelnen Radstände von vorn nach hinten nacheinander anzugeben, z.B. 5400 + 1400 (Bild 1 / 1).

2. Spurweite (mm)
Abstand zweier Räder (Reifenmitte) derselben Achse auf der Standebene gemessen, bei Doppelbereifung Abstand zwischen den Mitten der beiden Doppelreifen (bei spurverändernder Einzelaufhängung der Räder ist das bis zum zulässigen Gesamtgewicht belastete Fahrzeug zu messen) (Bild 2 / 2)




3. Bodenfreiheit (mm)
Kleinster Abstand des bis zum zulässigen Gesamtgewicht belasteten Fahrzeugs von der Standebene unter Zugrundelegung des normenmäßig festgelegten, statisch wirksamen Halbmessers der Reifen. Die Bodenfreiheit unter einer Achse kann nach den Rädern zu, soweit dies durch Teile der Achs- oder Radauf- hängung und der Bremsvorrichtung bedingt ist, abnehmen. Der entsprechende Freiraum wird durch einen Kreisbogen bestimmt, der durch die Mitte der Auflagefläche der Räder einer Achse (bei Doppelbereifung der inneren Räder) geht und dessen Scheitelhöhe der Bodenfreiheit des Fahrzeugs entspricht (Bild 2 / 1).

4. Bauchfreiheit (mm)
Kleinster Abstand des bis zum zulässigen Gesamtgewicht belasteten Fahrzeugs von der Standebene zwischen Vorder- und Hinterachse, wobei das Maß nach den Achsen zu abnehmen kann (Bild 1 / 3).

5. Fahrzeuglänge (mm)
Länge des Fahrzeugs über alles einschließlich Stoßfänger usw. (Bild 1).

6. Fahrzeugbreite (mm)
Breite des Fahrzeugs über alles (einschließlich Radnaben, Türgriffe, Kotflügel usw.) (Bild 3 / 2).




7. Fahrzeughöhe (mm)
Höhe des unbelasteten Fahrzeugs über alles (einschließlich Verdeck, Gepäckgitter usw.); dabei müssen die Reifen mit dem der Tragfähigkeit zugehörigen Luftdruck aufgepumpt sein (Bild 3 / 1).



8. Sturz
Neigung der Radebene zu der in F auf der Standebene errichteten Senkrechten. Räder in Geradeausstellung. Bei der Messung muß das Fahrzeug bis zum zulässigen Gesamtgewicht belastet sein (Bild 4).

9. Vorspur (mm)
Maß, um das die Felgenränder (Meßstellen: Felgenhörner) oder die Reifen (Meßstellen: Flanken) hinten weiter voneinander entfernt sind als vorn (B—C), gemessen in Höhe der Radmitten, Räder in Geradeaus- stellung und soweit gedreht, daß der höchste Punkt des Seitenschlages am Felgenhorn bzw. an der Reifenflanke oben liegt (Bild 5).



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